AGB

Vermieter

Gästehaus am Bachlauf – Losheim am See

Niederlosheimerstr. 61, 66679 Losheim am See

Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von dem Gästehaus / Ferienwohnung zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Gästehaus / Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost und/oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Zahlungsmodalitäten

Innerhalb von 7 Werktagen nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Mietbetrages zu leisten. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist das Ferienhaus für Sie reserviert.

Der Restbetrag ist bis zu 5 Tage vor Antritt auf unser Bankkonto zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (bis zu 7 Tage vor Buchungsbeginn) ist der Gesamtbetrag per Sofortüberweisung oder bar bei Schlüsselübergabe am Anreisetag zu zahlen.

Rücktritt (Stornierung)

Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei Gästehaus am Bachlauf, Niederlosheimer Str. 61, 66679 Losheim am See (Posteingangsstempel/E-Mail Eingangsdatum.

Innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung kostenlose Stornierung. Bis 14 Tage vor dem Check-In 50% Rückzahlung der Anzahlung, bis 7 Tage vor dem Check-In keine Rückerstattung der Anzahlung bei Stornierung.

An- und Abreise / Schlüsselübergabe

Das Gästehaus am Bachlauf steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

 

Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten,  sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Die Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.

Im Gästehaus gilt ein Rauchverbot in allen Bereichen inklusive Sonnenterrasse.

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Gästehaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Gästehaus und/oder am Inventar des Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienwohnung verwahrt.

Als Gast sind Sie selbst verantwortlich für folgende Tätigkeiten, die in unserer Endreinigung nicht beinhaltet ist: Spülen von Geschirr, allgemeine Aufräumarbeiten sowie besenreine Fußböden.

Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 35 € erhoben.

Meldepflicht

Wir sind nach dem gültigen Meldegesetz verpflichtet, alle im Gästehaus wohnhaften Gäste mit dem im Meldegesetz genannten Daten anzumelden.

Dies betrifft unter anderem folgende Daten:

– Name

– Name der mitreisenden Personen

– Geburtsdatum

– Geschlecht

– Staatsangehörigkeit

– Herkunftsland

– Adresse

– Reisedokument

– Datum des Reisezeitraumes

Erfassung Ihrer Daten

Um Ihre Anfrage/Buchung bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die von Ihnen dem Verantwortlichen bekanntgegebenen Daten verarbeitet werden.

Der oben genannte Verantwortliche und die Zimmersoftware KG (beide gemeinsam auch „Anbieter“ genannt) stehen in einer vertraglich geregelten

Geschäftsbeziehung. Der Gästehaus bezieht von der Zimmersoftware KG seine Verwaltung-bzw. Buchungssoftware.

Es findet eine Übertragung der von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an das Verwaltungssystem statt.

Erhebung von Daten

– Vor-und Nachname

– E-Mail Adresse

– Adresse

– Telefon

Diese Daten werden nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, und nur mit Ihrer Zustimmung und durch Ihre aktive Mitwirkung erhoben.

Der Zweck dieser Datenverarbeitung

Ihre Daten werden verarbeitet:

– Buchung

– Online Check-In

– Erfüllung Meldepflichten

– Zahlungsabwicklung

– Rechnungsanlegung

Kommt kein Vertrag zu stande, werden die Daten aus dem System gelöscht

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich das Gästehaus am Bachlauf, 66679 Losheim am See befindet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.